Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40€ monatlich

  • Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
  • Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten
  • Schnell und bequem zu Ihnen nach Hause
LEX Pflegehilfsmittel bestellen

Auf uns können Sie sich verlassen!

Pflege kostet viel Zeit und Geld. Lassen Sie sich von uns unterstützen – LEX Pflegehilfsmittel ist Ihr zuverlässiger Partner, der sich um alle Themen rund um die Beschaffung Ihrer Pflegehilfsmittel kümmert.

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40€ monatlich zu.

Top-
Qualität

Wir beliefern Sie mit  hochwertigen Markenprodukten.

Keine
Formalitäten

Wir kümmern uns um die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse.

Zuverlässige
Lieferung

Jeden Monat versandkostenfrei und pünktlich zu Ihnen nach Hause.

100%
Kostenübername

Zuzahlungsfrei nach §40 SGB XI ab Pflegegrad 1.

Rezeptfreie
Bestellung

Sie benötigen kein Rezept von Ihrem Arzt.

Keine
Vertragsbindung

Der Service von LEX Pflegehilfsmittel ist jederzeit kündbar.

So einfach geht’s: LEX Pflegehilfsmittel schnell und flexibel!

1
Sie stellen einen Antrag

2
Wir holen die Genehmigung ein

3
Wir kümmern uns um die Freigabe

4
Ihr Pflegepaket wird geliefert

5
Wir kümmern uns um die Abrechnung

Wissenswertes rund um die Beantragung von kostenlosen Pflegehilfsmitteln

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (Pflegebett, Notrufsystem etc.) und Verbrauchsprodukten (Mundschutz, Einmalhandschute etc.). Beides sind Geräte und Produkte, die als Erleichterung zur häuslichen Pflege notwendig sind.

Wir von LEX Pflegehilfsmittel haben uns auf den Bereich der Verbrauchsprodukte spezialisiert. Gerne beantworten wir Ihnen hier vorab bereits ein paar Fragen. Sollten Sie weitere Beratung benötigen, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum bestimmten Verbrauch?

Jeder Versicherte, der einen Pflegegrad besitzt und in häuslicher Pflege ist, hat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel gemäß §§78 Abs. 1.

Wie hoch ist der Pauschalbetrag und wer trägt die Kosten?
  • Der monatliche Pauschalbetrag liegt bei bis zu 40€, d. h. 480€ im Jahr.
  • Dieser Pauschalbetrag wird komplett von der Pflegekasse übernommen (ausgenommen Privatversicherte).
Welche Produkte fallen unter die Pflegehilfsmittel zum bestimmten Verbrauch?
  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Medizinische Gesichtsmasken
  • Partikelfilternde Halbmasken (FFP-2 oder vergleichbare Masken)
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen wiederverwendbar
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Händedesinfektionstücher
  • Flächendesinfektionstücher
Wie kann ich Pflegehilfsmittel zum bestimmten Verbrauch beantragen?

Wenn Sie Produkte zum Verbrauch von bestimmten Pflegehilfsmitteln in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Vertrag über die Versorgung (siehe Formular „Antrag auf Kostenübernahme“) ausfüllen. Wenn Sie den Vertrag ausgefüllt und unterschrieben haben, übernehmen wir gerne den weiteren Ablauf. Nach Genehmigung der Pflegekasse werden Sie monatlich mit Pflegehilfsmitteln von uns versorgt.

Wir sind Ihr Pflegehilfsmittel-Partner im Wetteraukreis

Gegründet im Jahr 2020 mit Sitz in Butzbach in der Wetterau in Hessen, ist LEX Pflegehilfsmittel GmbH ein Familienunternehmen, das sich als Ziel genommen hat pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ein paar Aufgaben abzunehmen, um ihnen so etwas mehr Zeit zu schenken und Geld zu sparen.

Viele Menschen kennen das Angebot ab dem Pflegegrad 1 nicht oder nutzen es nicht in vollem Umfang. Ihnen steht gesetzlich ein monatlicher Betrag von bis zu 40€ zur Verfügung, den Sie für Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen dürfen. Wir von LEX Pflegehilfsmittel beraten Sie sehr gerne und unterstützen Sie in vielen weiteren Bereichen wie zum Beispiel Abwicklung und Lieferung der benötigten Pflegehilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner aus der Region, wir unterstützen Sie gerne!